Montag, 4. Februar 2013

YouTube vs. GEMA: Ein Trauerspiel geht in die nächste Runde

Für deutsche Internet-User wird das Stöbern nach Musikvideos nicht einfacher, denn YouTube und die GEMA** haben bei ihrem Gebühren-Streit die nächste Runde eingeläutet – ein Ende ist noch immer nicht absehbar.

Auf der Suche nach dem neuesten Musikvideo des Lieblingskünstlers begegnet den Nutzern auf YouTube regelmäßig eine Nachricht mit folgendem oder ähnlichem Wortlaut: 

Quelle: YouTube


Bereits seit 2009 herrscht zwischen YouTube-Inhaber Google und der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Streit um die Einräumung von Musikrechten und die hierfür notwendige Vergütung. Im Zentrum des jüngsten Kapitels dieses musikalisch-wirtschaftlichen Dramas stehen genau jene Erklärtexte, die deutschen Usern den Zugang zum gewählten Video blockieren.

Die GEMA sieht sich durch die von YouTube verwendeten Formulierungen öffentlich verunglimpft, da sie selbst nicht für die Sperrung verantwortlich ist, sondern diese quasi präventiv durch Google selbst erfolgt. Laut GEMA würden die Sperrtexte jedoch das Gegenteil suggerieren.

Tatsächlich werden in Deutschland weitaus mehr YouTube-Videos gesperrt als in anderen Ländern. Eine neue, von OpenDataCity entwickelte Anwendung verdeutlicht dies eindrucksvoll. „GEMA versus YouTubes Top 1000“ zeigt, dass über 60 Prozent der 1000 weltweit beliebtesten Videos der Plattform in Deutschland derzeit nicht verfügbar sind. Damit sind wir in negativer Hinsicht Spitzenreiter, nur in deutlichem Abstand gefolgt vom Südsudan (15 Prozent) und Vatikanstadt (5 Prozent). Noch gravierender erscheinen diese Zahlen, wenn man bedenkt, dass von den über 60 Prozent der gesperrten Videos in Deutschland lediglich etwa 8 Prozent wegen bestehender Rechtsprobleme blockiert sind. Die restlichen 52 Prozent werden von Google vorsorglich gesperrt um eventuelle Geldforderungen zu vermeiden.



Unterstützt durch MyVideo. Realisiert von OpenDataCity. Anwendung steht unter CC-BY 3.0.


Inzwischen hat die GEMA vor dem Landgericht München gegen den Wortlaut der Sperrnachrichten Unterlassungsklage eingereicht. Außerdem fordert sie von YouTube Schadenersatz in der Höhe von 1,6 Millionen Euro. Bislang konnte die Klage der Google-Tochter in Deutschland allerdings nicht zugestellt werden, wodurch GEMA jetzt den internationalen Rechtsweg in den USA bestreiten muss. Dies bringt mehrere Wochen Verzögerung mit sich.

Noch sehr viel mehr Zeit wird auch das aktuelle Schiedsverfahren zwischen Google und der GEMA um die Vergütung von Urhebern beanspruchen – bis zu 18 Monate. Das Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt war eingeleitet worden, nachdem die GEMA im Dezember die vertaulichen Verhandlungen mit YouTube für gescheitert erklärt hatte. Die neutrale Stelle soll die Forderungen der GEMA nun auf ihre Angemessenheit prüfen. Währendessen hat sich YouTube am heutigen Montag erneut gesprächsbereit gezeigt.

Sollte am Ende des Schiedsverfahrens keine Einigung stehen, wäre die Folge ein langwieriger, jahrelanger Rechtsstreit – eine alptraumhafte Vorstellung für die ohnehin bereits unter der Situation leidenden Künstler, Rechteinhaber und Musikliebhaber.

** Die Website der GEMA war aufgrund einer Reihe von DDoS-Angriffen zur Zeit der Veröffentlichung dieses Blog-Beitrags (4. Februar 2013) nicht aufrufbar.


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