Für
deutsche Internet-User wird das Stöbern nach Musikvideos nicht
einfacher, denn YouTube und die GEMA** haben bei ihrem Gebühren-Streit die
nächste Runde eingeläutet – ein Ende ist noch immer nicht absehbar.
Unterstützt durch MyVideo. Realisiert von OpenDataCity. Anwendung steht unter CC-BY 3.0.
Auf
der Suche nach dem neuesten Musikvideo des Lieblingskünstlers begegnet den
Nutzern auf YouTube regelmäßig eine Nachricht mit folgendem oder ähnlichem
Wortlaut:
Quelle: YouTube |
Bereits seit 2009 herrscht
zwischen YouTube-Inhaber Google und der GEMA (Gesellschaft für musikalische
Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) Streit um die Einräumung
von Musikrechten und die hierfür notwendige Vergütung. Im Zentrum des jüngsten
Kapitels dieses musikalisch-wirtschaftlichen Dramas stehen genau jene
Erklärtexte, die deutschen Usern den Zugang zum gewählten Video blockieren.
Die GEMA sieht sich durch die
von YouTube verwendeten Formulierungen öffentlich verunglimpft, da sie selbst
nicht für die Sperrung verantwortlich ist, sondern diese quasi präventiv durch
Google selbst erfolgt. Laut GEMA würden die Sperrtexte jedoch das Gegenteil
suggerieren.
Tatsächlich werden in
Deutschland weitaus mehr YouTube-Videos gesperrt als in anderen Ländern. Eine neue,
von OpenDataCity entwickelte Anwendung verdeutlicht dies eindrucksvoll. „GEMA
versus YouTubes Top 1000“ zeigt, dass über 60 Prozent der 1000 weltweit
beliebtesten Videos der Plattform in Deutschland derzeit nicht verfügbar sind. Damit
sind wir in negativer Hinsicht Spitzenreiter, nur in deutlichem Abstand gefolgt
vom Südsudan (15 Prozent) und Vatikanstadt (5 Prozent). Noch gravierender erscheinen
diese Zahlen, wenn man bedenkt, dass von den über 60 Prozent der gesperrten Videos
in Deutschland lediglich etwa 8 Prozent wegen bestehender Rechtsprobleme
blockiert sind. Die restlichen 52 Prozent werden von Google vorsorglich
gesperrt um eventuelle Geldforderungen zu vermeiden.
Unterstützt durch MyVideo. Realisiert von OpenDataCity. Anwendung steht unter CC-BY 3.0.
Inzwischen hat die GEMA vor
dem Landgericht München gegen den Wortlaut der Sperrnachrichten
Unterlassungsklage eingereicht. Außerdem fordert sie von YouTube Schadenersatz
in der Höhe von 1,6 Millionen Euro. Bislang konnte die Klage der Google-Tochter
in Deutschland allerdings nicht zugestellt werden, wodurch GEMA jetzt den
internationalen Rechtsweg in den USA bestreiten muss. Dies bringt mehrere
Wochen Verzögerung mit sich.
Noch
sehr viel mehr Zeit wird auch das aktuelle Schiedsverfahren zwischen Google und
der GEMA um die Vergütung von Urhebern beanspruchen – bis zu 18 Monate. Das
Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt war eingeleitet worden, nachdem
die GEMA im Dezember die vertaulichen Verhandlungen mit YouTube für gescheitert
erklärt hatte. Die neutrale Stelle soll die Forderungen der GEMA nun auf ihre Angemessenheit
prüfen. Währendessen hat sich YouTube am heutigen Montag erneut gesprächsbereit gezeigt.
Sollte
am Ende des Schiedsverfahrens keine Einigung stehen, wäre die Folge ein
langwieriger, jahrelanger Rechtsstreit – eine alptraumhafte Vorstellung für die
ohnehin bereits unter der Situation leidenden Künstler, Rechteinhaber und
Musikliebhaber.
** Die Website der GEMA war aufgrund einer Reihe von DDoS-Angriffen zur Zeit der Veröffentlichung dieses Blog-Beitrags (4. Februar 2013) nicht aufrufbar.
** Die Website der GEMA war aufgrund einer Reihe von DDoS-Angriffen zur Zeit der Veröffentlichung dieses Blog-Beitrags (4. Februar 2013) nicht aufrufbar.
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